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Grüne Erde-Beteiligungsmodell

Gemeinsam Zukunft gestalten

Sehr geehrte Damen & Herren! Liebe Grüne Erde-Kundinnen und -Kunden!

2013 hat sich Grüne Erde für einen alternativen Weg der Unternehmensfinanzierung entschieden: Ohne Banken, aber gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden! Auf diesem Weg begleiten uns bis heute rund 3.600 Menschen, die unsere Werte teilen.

Wir laden auch Sie ein:

Unterstützen Sie mit einem Darlehen an Grüne Erde ein unabhängiges, eigentümergeführtes Unternehmen, seine Ideen, Werte, Projekte und Produkte!

Die Art der jährlichen Vergütung können Sie wählen:
6 % Zinsen in Form von Warengutscheinen oder
4 % Zinsen in Form einer Überweisung auf Ihr Konto

Wir freuen uns, wenn Sie ein Stück des Weges mit uns gehen und gemeinsam mit uns Zukunft gestalten.

Reinhard Kepplinger
Eigentümer & Geschäftsführer

Kuno Haas
Eigentümer & Geschäftsführer

Grüne Erde Eigentümer

Gemeinsam Zukunft gestalten

Knospe am Waldboden
Waldboden im Sonnenschein

In Verbundenheit mit Mensch & Natur

Grüne Erde Eigentümer

Eigentümer & Geschäftsführer: Kuno Haas und Reinhard Kepplinger

Das Grüne Erde-Darlehen auf einen Blick

• Darlehenshöhe: ab EUR 2.000,00
• Vergütung: 6 % jährlich als Warengutschein oder 4 % jährlich als Überweisung
• Laufzeit:fünf Vertragsjahre
• Zinsauszahlung: jährlich im August
• Voraussetzung: Wohnsitz in Österreich
• Umfassende Information: jährlicher Geschäftsbericht
• Hinweis gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz: Das Darlehen ist qualifiziert nachrangig. Es besteht daher das Risiko eines Verlusts des investierten Geldes

Mehr zum Grüne Erde-Darlehen finden Sie hier:

Storeeinrichtung in Stuttgart
Ein Stapel Holzbretter

Investition in Betriebs- & Geschäftsausstattung, Neugestaltung unserer Stores

Saisonaler Einkauf natürlicher Rohstoffe

Baumwolle
Storeeinrichtung in Stuttgart

Alle Informationen zum Grüne Erde-Beteiligungsmodell

Seit 1983, der Gründung von Grüne Erde, setzen wir auf Finanzierungsmodelle, welche unsere Kundinnen und Kunden einbeziehen und auf deren Vertrauen basieren.

Banken standen der damals ungewöhnlichen Geschäftsidee, Matratzen aus Naturfasern handwerklich in Österreich zu fertigen, skeptisch gegenüber. Anzahlungen unserer Kundinnen und Kunden ermöglichten den Einkauf von nachwachsenden Rohstoffen. Diese Form der gemeinsamen Vorfinanzierung war ein frühes Vorbild für das heutige Grüne Erde-Beteiligungsmodell, bei dem uns bisher mehr als 3.600 Menschen unterstützen.

Diese Menschen teilen mit uns die Sehnsucht nach einem naturgemäßen Leben und Wirtschaften, die Verantwortung gegenüber der Umwelt und den nachfolgenden Generationen, sowie den Wunsch nach Produkten aus nachwachsenden, natürlichen Rohstoffen wie Holz, Schafschurwolle oder Leinen. Diese langfristig gültigen Werte und diese Grundhaltung verbinden uns seit 40 Jahren mit unseren Kundinnen und Kunden. Das schafft Vertrauen.

Einlage & Zinsen
Sie können bei einer Investition von bis zu EUR 5.000,– innerhalb von 12 Monaten (Emissionszeitraum: 1.7.2026 bis 30.6.2027) die Höhe Ihrer Einlage wie folgt wählen:

EUR 2.000,-
EUR 3.000,–
EUR 4.000,-
EUR 5.000,-

Gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz können wir EUR 5.000,– übersteigende Beträge entgegennehmen, wenn Sie auf einem von uns zur Verfügung gestellten Beiblatt schriftlich erklären, dass Sie
- höchstens das Doppelte Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über zwölf Monate gerechnet) investieren, oder dass Sie
- maximal 10 % Ihres Finanzanlagevermögens investieren

Sie können die Höhe der Einlage wie folgt wählen:

EUR 10.000,-
EUR 15.000,–
EUR 25.000,-
EUR 50.000,-

Die maximale Darlehenshöhe beträgt EUR 50.000,-

Die Art der Vergütung können Sie wählen:

  • 6 % jährliche Verzinsung in Form von Warengutscheinen
  • 4 % jährliche Verzinsung in Form einer Überweisung auf Ihr Konto.

Laufzeit

Die Laufzeit des Darlehens beträgt fünf Vertragsjahre, wobei ein Vertragsjahr jeweils vom 1.8. bis 31.7. des Folgejahres berechnet wird. Ab dem fünften Vertragsjahr können sowohl Sie als auch die Grüne Erde das Darlehen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, jährlich zum 31.7. kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

Falls Sie Ihr Geld aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses vor Ablauf des Darlehensvertrages benötigen, räumen wir Ihnen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum jeweils Monatsletzten ein.

Berechnung & Auszahlung der Zinsen

Die Berechnung der Zinsen erfolgt jährlich zum 31. Juli. Sie bekommen von uns jeweils im August einen Warengutschein für Produkte von Grüne Erde in der Höhe der angelaufenen Zinsen, bzw. wird Ihnen, wenn Sie diese Option gewählt haben, der Zinsertrag auf Ihr Konto überwiesen.

Die erste Zinsberechnung erfolgt im Juli, d. h. Sie bekommen im August den ersten Warengutschein bzw. die erste Überweisung der Zinsen auf Ihr Konto. Sollte der Einzahlungsbetrag des Darlehens zwischen 01.06. und 31.07. liegen, werden die anteiligen Zinsen für diesen Zeitraum zur Verwaltungsvereinfachung erst per 31.07. des Folgejahres mit den Zinsen dieses Wirtschaftsjahres gutgeschrieben.

Der Warengutschein kann unbefristet bei jedem Einkauf bei Grüne Erde eingelöst werden: persönlich in einem unserer Stores, telefonisch oder in unserem Online-Shop.

Wir sind ein Unternehmen, das auf Transparenz großen Wert legt: Sie erhalten als Darlehensgeberin und Darlehensgeber jeweils im Frühjahr nach Fertigstellung unseres Jahresabschlusses den jährlichen Geschäftsbericht mit Informationen zum abgelaufenen Grüne Erde-Geschäftsjahr und zu unseren laufenden Projekten.

Informationen für Anleger gemäß AltFG
Darüber hinaus haben wir unseren Informationsverpflichtungen aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) gegenüber Anlegern nachzukommen. Sie finden daher nachfolgend und auf den Seiten 24 bis 28 unserer Broschüre Grüne Erde-Beteiligungsmodell_Emission 2026/2027“ Informationen für Anleger gemäß AltFG. Diese Informationen umfassen die wesentlichen Daten zum Unternehmen und zum Darlehen, einschließlich des aktuellen Jahresabschlusses sowie einen Geschäftsplan. Die Emission 2026/2027 ist auf max. 2 Mio. Euro beschränkt.
Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein – der Gesetzgeber verpflichtet uns zu dieser Formulierung – „qualifiziert nachrangiges Darlehen“. Ebenso verpflichten uns unsere eigenen Ansprüche und der Gesetzgeber, Sie auf das Risiko eines solchen nachrangigen Darlehens hinzuweisen: Im Detail bedeutet dies:
– dass im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger erfolgt bzw.
– dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen abhängig ist von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin. Die Rückzahlung einschließlich Zinsen erfolgt nur aus dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen* der Darlehensnehmerin, nach der Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger.

Risikohinweis

Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.

Alle Vergütungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern sie nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Grüne Erde überfordern würden (z. B. bei gleichzeitiger Kündigung mehrerer großer Darlehen). In diesem Fall erfolgt die Vergütung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Grüne Erde über ausreichende Mittel verfügt.

Darlehensnehmerin ist die Grüne Erde GmbH Hauptstraße 9, 4644 Scharnstein Firmenbuchnr.: 134505b/LG Wels

Weitere Details finden Sie im Darlehensvertrag, den Sie hier anfordern können.

* Unter dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder dem frei verfügbaren Vermögen sind zur uneingeschränkten Verfügung stehende Geldmittel zu verstehen, nicht jedoch Vermögen in Form von Immobilien, Warenvorräten, Kundenforderungen und ähnlichem.

Hier finden Sie die Informationen für Anleger gem. § 4 AltFG:

PDF Information für Anleger gem. § 4 AltFG Grüne Erde GmbH

An unserem alternativen Finanzierungsmodell haben sich bis heute rund 3.600 private DarlehensgeberInnen und Darlehensgeber beteiligt. Dadurch wurde das zur Verfügung stehende Kapital so weit erhöht, dass Grüne Erde weitgehend unabhängig von Banken ist. Die Darlehensmittel fließen in bereits umgesetzte, aktuelle und geplante Projekte bei Grüne Erde sowie in die laufende Geschäftstätigkeit.

  • Laufende Investitionen in Maschinen, Betriebs und Geschäftsausstattung, Stores sowie in Betriebsgebäude, wie zuletzt die Neueröffnung der Grüne Erde-Welt in Stuttgart im August 2026 am neuen Standort in den „Königsbau Passagen“.

  • Einführung unseres neuen Webshops im Sommer 2026 und die laufende Weiterentwicklung unserer IT-Infrastruktur.
  • Ausbau unserer erneuerbaren Energieversorgung, wie zuletzt durch
    - eine Agri-Photovoltaik-Anlage sowie einen Stromspeicher für unsere Tischlerei in Kärnten.
    - die Ausstattung unsers Kleinwasserkraftwerks am Almfluss in Scharnstein (OÖ) mit einer neuen, leistungsfähigeren Turbine.

  • Saisonaler Einkauf von natürlichen, nachwachsenden Rohstoffen, etwa Baumwolle, Schafwolle, Yakwolle, Leinen, Naturlatex, ...
  • Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten für die Dauer von ca. 2 Jahren – für veredelte Rohstoffe wie Naturlatex, Schafwoll-, Baumwoll-, Leinen- und Hanfvliese, gewebte und gewirkte Stoffe in größeren Mengen.
  • Einkauf von Holz aus heimischen bzw. mitteleuropäischen Wäldern,sowie ausreichend lange Lagerung des Schnittholzes bis zur Verarbeitung.
  • Erhaltung der handwerklich geprägten und daher lohnintensiven Fertigung in Österreich und Europa.
  • Lagerung von Halbfertigwaren und Fertigwaren, um eine möglichst schnelle Lieferung in die Grüne Erde-Stores bzw. zu den Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.
  • Finanzierung der Warenvorräte in den Stores, im Zentrallager in Oberösterreich und in den Produktionsbetrieben.
  • Laufende weitere Zertifizierung unserer Produkte: z.B. NATURTEXTIL BEST-Zertifizierung unserer Polstermöbelstoffe oder Zertifizierung aller 12 Matratzenmodelle nach dem GOTS-Standard.

Barbara Kowatsch
Per Telefon: 07615 / 20 34 10
Mo-Fr: 8-18 Uhr
per E-Mail: beteiligungsmodell@grueneerde.com

 Zum Kontakt

Fordern Sie Ihren Darlehensvertrag an

  1. Wählen Sie die gewünschte Darlehenshöhe und Vergütungsart
  2. Füllen Sie das Formular vollständig aus
  3. Wir senden Ihnen den Darlehensvertrag in den nächsten Tagen per E-Mail zu.

Bei Darlehen über EUR 5.000 erhalten Sie von uns zusätzlich das erforderliche Beiblatt.

Falls Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte persönlich. Wir beraten Sie gerne!

Polstersofa Veluna

Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung

Photovoltaik auf einer Wiese
Zusammennähen einer Matratze

Erhaltung der handwerklich geprägten Fertigung in Österreich und Europa

Photovoltaik auf einer Wiese

FAQs

Wie sieht es steuerlich aus: Muss der die Darlehensgeberin/ der Darlehensgeber Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer entrichten?
Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als Grüne Erde-Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. D. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 18.250,– (bei 4 %) bzw. EUR 12.167,– (bei 6 %) müssen Sie die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch die Grüne Erde führt von Ihren Zinsen keine KEST (Kapitalertragssteuer) ab. Das dürfen/ müssen nur Banken. 


Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,– pro Jahr hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererkärung verpflichtet. Wie in Österreich üblich, gibt es eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,– pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.

Beispiel: Ihr Gewinn beträgt EUR 1.200,–. Davon werden die steuerfreien EUR 730,– abgezogen = EUR 470,–. Das Doppelte davon ist EUR 940,–. Um diese EUR 940,– erhöht sich Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.460,– ist der Betrag voll zu versteuern.

Die Bestätigung für das Finanzamt über die Zinsauszahlung erhalten Sie jedes Jahr Ende Juli per Post.

Was passiert nach 5 Jahren, also nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit? 

Ohne Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann ab dem fünften laufenden Vertragsjahr von beiden Vertragsparteien jährlich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, zum 31.7. gekündigt werden.

Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ gemäß dem am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz. Das Alternativfinanzierungsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Kundendarlehen. Sie finden es unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009241
Für Darlehensverträge, die seit dem 1.9.2015 abgeschlossen werden, gilt, dass Darlehen pro Darlehensgeberin/ Darlehensgeber grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,– pro Jahr beschränkt sind. Darlehen, die den Betrag von EUR 5.000,– übersteigen sind möglich. In diesem Fall erhalten Sie bei Abschluss des Darlehensvertrages von Grüne Erde ein zusätzliches Formblatt, auf dem zu erklären ist, dass Sie höchstens das Doppelte Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent Ihres Finanzanlagevermögens investieren. Bei Abgabe dieser Erklärung steht einer höheren Vertragssumme nichts im Weg.

Ein bestehender Vertrag kann nicht verändert werden. Es kann jedoch ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden, unter Berücksichtigung der maximalen Darlehenshöhe von EUR 50.000,- pro Darlehensgeber/in.


Bitte beachten Sie: Bei EUR 5.000,- übersteigenden Darlehen ist von der Darlehensgeberin/vom Darlehensgeber auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Darlehensvertrages zu erklären, dass sie/er höchstens das Doppelte ihres/seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investieren.

Ein "qualifiziert nachrangiges Darlehen" bedeutet, dass im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmer/in die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger erfolgt bzw. dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer/in abhängig ist. 


Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.

Nein, die Übertragbarkeit des Darlehens ist ausgeschlossen.
Das Darlehen ist eine Forderung gegenüber der Grünen Erde, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.
Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer DarlehensgeberInnen zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,– verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Darlehensvertrages die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihrer neuen IBAN/Ihren neuen Kontaktdaten an beteiligungsmodell@grueneerde.com. Ihre Änderung wird umgehend bearbeitet.
Die Bestätigung über die Zinsauszahlung, welche Sie jedes Jahr Ende Juli per Post erhalten, genügt als Bestätigung für das Finanzamt. Sollten Sie diese nicht mehr haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: beteiligungsmodell@grueneerde.com
Das ist aktuell nicht möglich. Bei Fragen zu Ihren Zinsen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: beteiligungsmodell@grueneerde.com
Kundenbetreuerin für das Beteiligungsmodell

Fragen zum Darlehen?

Unsere Kundenbetreuerin Barbara Kowatsch berät Sie in allen Angelegenheiten des Grüne Erde-Darlehens gerne persönlich!


Kontakt

Barbara Kowatsch
Per Telefon: 07615 / 20 34 10
Mo-Fr: 8-18 Uhr
per E-Mail: beteiligungsmodell@grueneerde.com


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